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   OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97   

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OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97 (https://dejure.org/1998,2093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.1998 - 12 L 4158/97 (https://dejure.org/1998,2093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 (https://dejure.org/1998,2093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Zulassung eines Krankentransportfahrzeugs außerhalb des Rettungsdienstes als Rettungsdienstfahrzeug mit Blaulicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO; § 35 Abs. 5a StVO; § 38 StVO
    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 52 Abs. 3 Nr. 4; StVO § 35 Abs. 5a, § 38

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 440 (Ls.)
  • DVBl 1999, 630 (Ls.)
  • DÖV 1999, 655
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 B 19.97

    Verfassungsrecht - Grundrechtseingriff durch Äußerungen einer Landesregierung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
    Mit Beschluß vom 28. Januar 1997 - 3 B 19/97.Hi - hat das Verwaltungsgericht den Beklagten im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, das von der Klägerin benannte Ersatzfahrzeug mit der Ausrüstung von Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) bis zum rechtskräftigen Abschluß des Klageverfahrens zuzulassen.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Gerichtsbescheid vom 21. April 1997 unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 28. Januar 1997 - 3 B 19/97.Hi - der Klage stattgegeben und die Bescheide vom 28. November 1995 sowie vom 10. Juni 1996 aufgehoben.

    Zur weiteren Sachdarstellung und zur Darstellung des Vorbringens der Beteiligten im einzelnen wird auf deren Schriftsätze - auch im Verfahren 3 B 19/97.Hi - und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (Beiakten A), die Widerspruchsvorgänge der Bezirksregierung Hannover (Beiakte C) und die beigezogenen Gerichtsakten des 7. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes - 7 L.

  • BGH, 27.11.1961 - III ZR 170/60

    Halten bei Ertönen des Martinshorns

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
    Dies entbindet sie aber nicht davon, etwa bei der Mißachtung des Rotlichts einer Ampelanlage oder der Erzwingung ihres Vorfahrtsrechts bei Einfahrt in eine Vorfahrtstraße den an sich vorfahrtsberechtigten Verkehr besonders sorgfältig zu beobachten und die so geschaffene Gefahrenlage durch eine erhöhte Sorgfalt und eine besondere Vorsicht auszugleichen (BGH, Urt. v. 27.11.1961 - III ZR 170/60 -, NJW 1962, 797 (799); Ufer, aa0).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
    Wird aber (auch) der qualifizierte Krankentransport in einigen Bundesländern nur kommunalen Trägern als öffentliche Aufgabe zugewiesen (die hiergegen möglicherweise bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken - s. dazu BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - BVerwG 3 C 10.94 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5, S. 26 (28) - sind für die hier zu klärende Auslegungsfrage zu vernachlässigen), können also in diesen Bundesländern private Dritte qualifizierten Krankentransport in Krankenkraftwagen nicht durchführen, so ist schon hieraus zu folgern, daß in § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO nicht an einen (landesrechtliche geprägten) Rettungsdienstbegriff anzuknüpfen ist, der wie etwa in Niedersachsen zumindest im funktionellen Sinne auch den von privaten Dritten durchgeführten qualifizierten Krankentransport außerhalb des öffentlich verantworteten Rettungsdienstes umfaßt.
  • OVG Niedersachsen, 26.08.1997 - 12 L 2800/97

    Rettungsdienst nach Straßenverkehrsrecht; Ausnahmegenehmigung; Krankentransport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
    Der Senat hat auf Antrag des Beklagten mit Beschluß vom 26. August 1997 - 12 L 2800/97 - die Berufung des Beklagten nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung) zugelassen.
  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    Die Fehlgebrauchsgefahr wird vermieden, wenn Fahrzeuge mit Sonderrechtsanlagen grundsätzlich nur für Organisationen zugelassen werden sollen, deren Fahrer zur Nutzung der Anlage gemäß § 38 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 35 Abs. 5 Buchstabe a StVO berechtigt sind, um unfallträchtige Blaulichtfahrten durch ungeübte Fahrer zu vermeiden (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, 12 L 4158/97, juris).

    Das wesentliche systematische Argument der Vertreter der konkret-funktionalen Auslegung des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO, die eine bundeseinheitliche Auslegung des Begriffs "des Rettungsdienstes" fordern (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, a.a.O.; VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, 4 K 725/03, juris), dringt nicht durch.

    In der Rechtsprechung wird zum Teil vertreten, dass die Abbauverpflichtung im Hinblick auf eine rechtswidrig installierte Sonderrechtsanlage das mildeste und gleich geeignete Mittel ist, der Regelung in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO Geltung zu verschaffen (VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, 4 K 725/03, juris; VG Würzburg, Urt. v. 4.4.2001, W 6 K 00.1044, juris); in einer Reihe von Fällen wurde in dieser Fallkonstellation nur der Abbau der Sonderrechtsanlage anstelle der Betriebsuntersagung angeordnet (OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.8.2006, 1 Q 12/06, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, a.a.O.; VG München, Urt. v. 16.5.2001, M 31 K 01.1060, und Beschl. v. 11.1.2000, beide in juris).

    Das Berufungsgericht ist bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs nach dem Straßenverkehrs-Zulassungsrecht in einem vergleichbaren Fall demgemäß der Frage nachgegangen, ob eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO besteht (OVG Hamburg, Beschl. v. 24.5.2006, a.a.O., Rn. 13; ähnlich OVG Lüneburg zum Einfluss der beantragten Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO auf die Betriebsuntersagung, Urt. v. 26.11.1998, 12 L 4158/97, juris, Rn. 56, und Beschl. v. 26.8.1997, 12 L 2800/97, juris, Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2024 - 13 S 1014/22

    Ausrüstung eines Unfallhilfswagens eines privaten Eisenbahnunternehmens mit

    Mit Kennleuchten für blaues Blinklicht versehene Fahrzeuge, die überdies nach § 55 Abs. 3 Satz 1 StVZO mit Einsatzhorn (Martinshorn) ausgerüstet sein müssen, sind deshalb so ausgestattet, weil es den Fahrzeugführern dieser Fahrzeuge in bestimmten Sondersituationen gestattet sein soll, nach § 38 Abs. 1 StVO besondere Vorrechte wahrzunehmen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.11.2002 - 12 ME 636/02 - juris Rn. 6 und Urteil vom 26.11.1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 48, 53).

    Daneben ist zu beachten, dass Fahrzeuge mit Kennleuchten für blaues Blinklicht, die überdies nach § 55 Abs. 3 Satz 1 StVZO mit Einsatzhorn (Martinshorn) ausgerüstet sein müssen, deshalb so ausgestattet sind, weil es den Fahrzeugführern in Sondersituationen gestattet sein soll, nach § 38 Abs. 1 StVO besondere Vorrechte wahrzunehmen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.11.2002 a. a. O. Rn. 6 und Urteil vom 26.11.1998 a. a. O. Rn. 48, 53; mit Hinweis auf Sonderrechte nach § 35 StVO vgl. auch Verordnungsbegründung vom 07.07.2020 in BR-Drs. 397/20, S. 52).

    Hieraus folgt, dass eine Ausstattung mit Blaulicht nur dann vorgenommen werden darf, wenn auch davon auszugehen ist, dass der Einsatz des Fahrzeugs regelmäßig erforderlich ist, um mit Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn) die in § 38 Abs. 1 StVO genannten Schutzgüter zu retten (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.1998 a. a. O. Rn. 48).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

    Die gegenteilige Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 45 f. und Beschluss vom 1. November 2002 - 12 ME 636/02 - juris Rn. 6 ff.), der sich das Verwaltungsgericht in seiner erstinstanzlichen Entscheidung angeschlossen hat, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.

    Darüber hinaus begegnet der Lösungsansatz des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das den Zusatz "des Rettungsdienstes" in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVZO dahin auslegt, dass darunter nur solche Fahrzeuge fallen, die im Regelfall dazu eingesetzt werden können, mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) Menschen in Notsituationen zu retten (OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 48), auch inhaltlichen Bedenken.

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob ein Rettungsfahrzeug des anerkannten Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Nr. 2 StVZO eine Aufgabe des Rettungsdienstes (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - DVBl 1999, 630 = NZV 1999, 440, jeweils nur Leitsatz; OVG Münster, Urteil vom 12. Mai 2000 - 8 A 2698/99 - NZV 2000, 514) wahrnimmt oder nicht, wenn es in einem solchen Notfall Blutpräparate transportiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    vgl. dazu: Nds. OVG, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 -, S. 23 f. des Urteilsabdrucks (UA); Petersen, NZV 1997, 249 ff.

    Die Möglichkeit, wegen einer Übertretung der Verkehrsgebote und -verbote im Einzelfall im Hinblick auf § 16 OWiG (rechtfertigender Notstand) nicht mit einem Bußgeld belegt zu werden, vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 -, S. 33 UA, führt schon deshalb zu keiner anderen Betrachtungsweise, weil der einzelne Arzt bei festgestellter Ordnungswidrigkeit die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Notstandes trägt.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11

    Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes; Blaulicht; Blaulichtfahrzeug;

    Keiner Entscheidung bedarf, ob § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 StVZO einen eigenen bundesrechtlichen Begriff des Rettungsdienstes zugrunde legt (so OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - juris Rn. 45) oder - wie unter anderem das Berufungsgericht annimmt - auf die landesrechtliche Ausgestaltung des Begriffs im jeweiligen Rettungsdienstgesetz Bezug nimmt.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09

    Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur

    Für die Klärung, wie im Einzelnen der Kreis der von § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO erfassten Müllfahrzeuge zu definieren ist, sind entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die korrespondierenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (§ 35 Abs. 6, § 38 Abs. 3 StVO) zu berücksichtigen (vgl. im Ergebnis auch die zu § 52 Abs. 3 StVZO ergangene Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 1.11.2002 - 12 ME 636/02 -, juris Rdn. 6; Urteil vom 26.11.1998 - 12 L 4158/97 -, juris Rdn. 48).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2002 - 12 ME 636/02

    Ausnahmegenehmigung; Blaues Blinklicht; Einsatzhorn; Kraftfahrzeuge des

    In seinem Urteil vom 26. November 1998 ( - 12 L 4158/97 - , LS in: DVBl. 1999, 630) hat der Senat in Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung unter anderem des vormals für das Rettungsdienstrecht zuständigen 7. Senats des erkennenden Gerichts (vgl. dessen Beschl. v. 8.7.1996 - 7 M 2488/96 - ) entschieden, dass Krankenkraftwagen, mit denen auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 19 NRettDG qualifizierter Krankentransport außerhalb des öffentlich verantworteten Rettungsdienstes durchgeführt wird, keine Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes i.S. des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVZO sind.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. November 1998 (- 12 L 4158/97 -, S. 20 ff. UA) betont, dass für die Klärung des Begriffs des Kraftfahrzeugs des Rettungsdienstes i.S. der bundesrechtlichen Vorschrift des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVZO nicht auf das in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlicher Weise geregelte landesrechtliche Rettungsdienstrecht abgestellt werden darf (in diesem Sinne ebenfalls: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.5.2000 - 8 A 2698/99 - , NZV 2000, 514 ff.).

  • OVG Bremen, 23.01.2001 - 1 A 361/00

    Blaulicht bei Fahrzeugen des qualifizierten Krankentransports;

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  • OVG Niedersachsen, 09.12.1999 - 12 L 4642/99

    Zulassungsrecht; Bezeichnung des; Ausnahmegenehmigung; Benennung

    So führt der Zulassungsantrag (S. 3 unten) bezugnehmend auf eine bestimmte Feststellung des Verwaltungsgerichts aus: "Das dürfte mit Sicherheit nicht richtig sein" und sich in demselben Absatz auf eine vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 26. November 1998 - OVG 12 L 4158/97 - (nach Auffassung des Klägers) niedergelegte "Ansicht" bezieht, dabei meint, diese "Ansicht" sei "zu überprüfen im Rahmen einer Kontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht", und daran anschließend feststellt, "Es geht hier also um eine völlig grundsätzliche Frage, deren Entscheidung zum einen aus Rechtsgründen unrichtig ist und zum anderen auch aus tatsächlichen Gründen".

    Nur ergänzend - und nicht selbständig tragend - macht der Senat in diesem Zusammenhang auf die auch vom Kläger im Zulassungsantrag zitierte Entscheidung (Nds. OVG, Urteil vom 26. November 1998 - OVG 12 L 4158/97) aufmerksam, wo (u.a.) ausgeführt ist, dass schon § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für sich genommen eine Ausnahmevorschrift darstellt (S. 26 ff. UA).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 8 A 5229/04

    Zulässigkeit der Ausstattung eines Bluttransporters mit Blaulicht; Anforderungen

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98

    Kostenfreiheit; Widerspruchsverfahren; Asylbewerberleistungsgesetz

  • OVG Hamburg, 30.11.2004 - 3 Bf 236/03

    Sonderausstattung für Notarzteinsatzfahrzeug eines privaten Unternehmers

  • OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06

    Rundumlichtausstattung bei Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen

  • VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03

    Blaulicht und Martinshorn bei einem Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr

  • VG Bayreuth, 17.12.2013 - B 1 K 11.853

    Privates Rettungsunternehmen; örtliche Einrichtung organisierter Erster Hilfe;

  • OVG Niedersachsen, 18.11.1999 - 12 L 4386/99

    Kraftfahrzeuge des Blutspendedienstes i.S.d.; Blaulicht; Blutspendedienst;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98   

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https://dejure.org/1998,2348
BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98 (https://dejure.org/1998,2348)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1998 - 6 C 6.98 (https://dejure.org/1998,2348)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 (https://dejure.org/1998,2348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Absatz von Rindfleisch durch die Interventionsstelle - Haupt- und Nebenpflichtverletzung - Vollständiger und teilweiser Sicherheitsverfall - Bezahlung der Warenmenge - Gutschrift auf dem Konto

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2173/79 Art. 15; ; VO (EWG) Nr. 2173/79 Art. 16; ; VO (EWG) Nr. 2173/79 Art. 18; ; VO (EWG) Nr. 2173/79 Art. 19; ; VO (EWG) Nr. 2220/85 Art. 20

  • rechtsportal.de

    Absatz von Rindfleisch durch die Interventionsstelle; Haupt- und Nebenpflichtverletzung; vollständiger und teilweiser Sicherheitsverfall; Bezahlung der Warenmenge; Gutschrift auf dem Konto

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 630 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 11.02.1971 - 39/70

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Hauptzollamt Hamburg St Annen

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Soweit die Bestimmungen der Verordnung jedoch eine vollständige Regelung enthalten, welche der Auslegung und Anwendung durch ein Gericht zugänglich ist, ist für den Erlaß ergänzender nationaler Rechtsvorschriften kein Raum (EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 Rs 39/70 Slg. 1970, 49, 58; Urteil vom 31. Januar 1978 Rs 94/77 Slg. 1978, 99, 116).

    Bei ergänzender Heranziehung der Regeln des deutschen Schuldrechts - wie von der Klägerin befürwortet bestünde die Gefahr, daß die gebotene einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedsstaaten beeinträchtigt würde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 a.a.O. S. 58; Urteil vom 6. Mai 1982 Rs 146/81 u.a. Slg. 1982, 1503, 1535; Urteil vom 21. September 1983 Rs 205/82 u.a. Slg. 1983, 2633, 2665).

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger dieses unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muß, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche freilich nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. Urteil vom 26. April 1968 BVerwG 6 C 113.67 BVerwGE 29, 310, 312 f.; Urteil vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 BVerwGE 41, 305, 306 f.; Urteil vom 9. Juni 1975 BVerwG 6 C 163.73 BVerwGE 48, 279, 281 f.; Urteil vom 17. Oktober 1975 BVerwG 4 C 66.72 BVerwGE 49, 244, 247; Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 BVerwGE 60, 223, 228 f.).

    Dagegen sprechen insbesondere die Überschrift "Lastschrift/Rechnung" (Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 307) und das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O.; Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 306; Urteil vom 9. Juni 1975 a.a.O. S. 282), ferner aber auch die schlichte Wendung der Zahlungsaufforderung ("Nebenstehenden Betrag wollen Sie bitte bis zum 19.12.1990 auf das Konto ... überweisen"), zumal da diese mit keinerlei Ankündigung von Konsequenzen für den Fall der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung verbunden ist (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O. S. 313) und es in dem der Klägerin zugesandten Exemplar auch an einer Unterschrift fehlt - lediglich die Urschrift in der Akte ist mit einer Paraphe versehen.

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger dieses unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muß, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche freilich nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. Urteil vom 26. April 1968 BVerwG 6 C 113.67 BVerwGE 29, 310, 312 f.; Urteil vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 BVerwGE 41, 305, 306 f.; Urteil vom 9. Juni 1975 BVerwG 6 C 163.73 BVerwGE 48, 279, 281 f.; Urteil vom 17. Oktober 1975 BVerwG 4 C 66.72 BVerwGE 49, 244, 247; Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 BVerwGE 60, 223, 228 f.).

    Dagegen sprechen insbesondere die Überschrift "Lastschrift/Rechnung" (Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 307) und das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O.; Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 306; Urteil vom 9. Juni 1975 a.a.O. S. 282), ferner aber auch die schlichte Wendung der Zahlungsaufforderung ("Nebenstehenden Betrag wollen Sie bitte bis zum 19.12.1990 auf das Konto ... überweisen"), zumal da diese mit keinerlei Ankündigung von Konsequenzen für den Fall der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung verbunden ist (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O. S. 313) und es in dem der Klägerin zugesandten Exemplar auch an einer Unterschrift fehlt - lediglich die Urschrift in der Akte ist mit einer Paraphe versehen.

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger dieses unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muß, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche freilich nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. Urteil vom 26. April 1968 BVerwG 6 C 113.67 BVerwGE 29, 310, 312 f.; Urteil vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 BVerwGE 41, 305, 306 f.; Urteil vom 9. Juni 1975 BVerwG 6 C 163.73 BVerwGE 48, 279, 281 f.; Urteil vom 17. Oktober 1975 BVerwG 4 C 66.72 BVerwGE 49, 244, 247; Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 BVerwGE 60, 223, 228 f.).

    Dagegen sprechen insbesondere die Überschrift "Lastschrift/Rechnung" (Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 307) und das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O.; Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 306; Urteil vom 9. Juni 1975 a.a.O. S. 282), ferner aber auch die schlichte Wendung der Zahlungsaufforderung ("Nebenstehenden Betrag wollen Sie bitte bis zum 19.12.1990 auf das Konto ... überweisen"), zumal da diese mit keinerlei Ankündigung von Konsequenzen für den Fall der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung verbunden ist (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O. S. 313) und es in dem der Klägerin zugesandten Exemplar auch an einer Unterschrift fehlt - lediglich die Urschrift in der Akte ist mit einer Paraphe versehen.

  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 15.84

    Anfechtungsklage - Kautionsfestsetzung - Europarecht - Nationales Recht -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Der von der Klägerin diesbezüglich geltend gemachte Erstattungsanspruch ist im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen (Urteil vom 8. März 1990 BVerwG 3 C 15.84 BVerwGE 85, 24, 29).

    Die Zulässigkeit des Leistungsantrages bleibt davon unberührt, wie die Regelung in § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO zeigt (vgl. Urteil vom 8. März 1990 a.a.O. S. 28 f.).

  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 52.87

    Europarecht - Verbilligte Butter - Interventionsbestand - Ausschreibung -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Daß es sich bei diesen Interventionsmaßnahmen um öffentlich-rechtliche Vorgänge handelt, ist seit langem geklärt (Urteil vom 3. August 1989 BVerwG 3 C 52.87 BVerwGE 82, 278, 281 m.w.N.).

    Diese besteht nach der vierten Erwägung der VO (EWG) Nr. 805/68 in der Stabilisierung der Märkte und der Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung (vgl. zur Einordnung der Butterabgabe als öffentlich-rechtliche Maßnahme: Urteil vom 3. August 1989 BVerwG 3 C 52.87 BVerwGE 82, 278, 280 ff.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Die dafür nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs 283/81 Slg. 1982, 3415, 3429 f.) erforderlichen Voraussetzungen liegen nicht vor.
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Bei ergänzender Heranziehung der Regeln des deutschen Schuldrechts - wie von der Klägerin befürwortet bestünde die Gefahr, daß die gebotene einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedsstaaten beeinträchtigt würde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 a.a.O. S. 58; Urteil vom 6. Mai 1982 Rs 146/81 u.a. Slg. 1982, 1503, 1535; Urteil vom 21. September 1983 Rs 205/82 u.a. Slg. 1983, 2633, 2665).
  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Da eine gemeinschaftsrechtliche Verordnung gemäß Art. 189 Abs. 2 EG-Vertrag in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt, ist es diesen verwehrt, zur Durchführung der Verordnung Maßnahmen zu ergreifen, die eine Änderung ihrer Tragweite oder eine Ergänzung ihrer Vorschriften zum Gegenstand haben (EuGH, Urteil vom 18. Februar 1970 Rs 40/69 Slg. 1970, 69, 80; Urteil vom 18. Juni 1970 Rs 74/69 Slg. 1970, 451, 459; Urteil vom 14. Dezember 1971 Rs 43/71 Slg. 1971, 1039, 1049).
  • EuGH, 31.01.1978 - 94/77

    Zerbone

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Soweit die Bestimmungen der Verordnung jedoch eine vollständige Regelung enthalten, welche der Auslegung und Anwendung durch ein Gericht zugänglich ist, ist für den Erlaß ergänzender nationaler Rechtsvorschriften kein Raum (EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 Rs 39/70 Slg. 1970, 49, 58; Urteil vom 31. Januar 1978 Rs 94/77 Slg. 1978, 99, 116).
  • EuGH, 27.09.1979 - 230/78

    Eridania

  • EuGH, 18.02.1970 - 40/69

    Hauptzollamt Hamburg Oberelbe / Bollmann

  • BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 31.92

    Unterhaltssicherungsgesetz - Wohnraummitbenutzung - Wehrpflichtiger

  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

  • EuGH, 18.06.1970 - 74/69

    Hauptzollamt Bremen Freihafen / Krohn

  • EuGH, 11.11.1992 - C-251/91

    Teulie / Cave coopérative "les Vignerons de Puissalicon"

  • EuGH, 27.11.1986 - 21/85

    Maas / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

  • EuGH, 08.03.1988 - 296/86

    McNicholl / Minister for Agriculture

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 49.04

    Rindfleisch; Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen;

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für die Abgabe verbilligter Butter aus Interventionsbeständen (Urteil vom 3. August 1989 - BVerwG 3 C 52.87 - BVerwGE 82, 278) und für den Absatz von zum Export bestimmtem gefrorenem Rindfleisch bereits entschieden (Urteil vom 23. September 1998 - BVerwG 6 C 6.98 - Buchholz 451.90 Nr. 173, S. 95 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber ebenfalls bereits entschieden, dass die Verfallerklärung durch bloße Lastschrift nicht als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, weil es an einer hoheitlichen Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls fehlt, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 Satz 1 VwVfG; Urteil vom 23. September 1998, a.a.O. S. 96 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 S 33.17

    Rechtsnatur der Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers gegenüber

    Bei der Beurteilung der Frage, wie der Empfänger die Erklärung verstehen darf und muss, sind alle in Betracht zu ziehenden Umstände zu berücksichtigen, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche, wenn auch nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 - juris Rn. 29).
  • VG Würzburg, 25.09.2020 - W 5 S 20.1403

    Antrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie

    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger diesen unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muss, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrungund vergleichbare Gesichtspunkte mögliche - freilich nicht je für sich zwingende - Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1998 - 6 C 6/98 - juris, unter Bezugnahme auf U.v. 26.4.1968 - 6 C 113/67 - BVerwGE 29, 310, 312; U.v. 12.1.1973 - 7 C 3/71 - BVerwGE 41, 305; U.v. 9.6.1975 - 6 C 163/73 - BVerwGE 48, 279; U.v. 17.10.1975 - 4 C 66/72 - BVerwGE 49, 244; U.v. 18.6.1980 - 6 C 55/79 - BVerwGE 60, 223).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 12 A 3208/17

    Anspruch einer Kommune auf anteilige Erstattung von Zuschüssen zu den

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 2019 - 5 A 4.18 -, juris Rn. 22, vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 -, juris Rn. 21, und vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 -, juris Rn. 29, jeweils m. w. N., und vom 11. Februar 1983 - 7 C 70.80 -, juris Rn. 15.
  • VG Augsburg, 27.09.2018 - Au 2 K 17.1930

    Rückforderung von an Professor gezahlten Berufungs-Leistungsbezügen

    Dabei gehen Unklarheiten zulasten der Behörde (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 27; U.v. 23.9.1998 - 6 C 6.98 - BayVBl 1999, 411).
  • LSG Thüringen, 20.11.2003 - L 2 RA 110/03

    Rechtmäßigkeit eines Entgeltbescheides nach dem Gesetz zur Überführung der

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  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.1389

    Kein Anspruch des Soldaten auf Förderung der schulischen beruflichen Bildung

    Dabei gehen Unklarheiten zulasten der Behörde (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 27; U.v. 23.9.1998 - 6 C 6.98 - BayVBl 1999, 411).
  • VG Würzburg, 06.05.2021 - W 5 K 20.1466

    Besonderes Feststellungsinteresse, Wiederholungsgefahr, Versammlung, Querdenken,

    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger diesen unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muss, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrungund vergleichbare Gesichtspunkte mögliche - freilich nicht je für sich zwingende - Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1998 - 6 C 6/98 - juris, unter Bezugnahme auf U.v. 26.4.1968 - 6 C 113/67 - BVerwGE 29, 310, 312; U.v. 12.1.1973 - 7 C 3/71 - BVerwGE 41, 305; U.v. 9.6.1975 - 6 C 163/73 - BVerwGE 48, 279; U.v. 17.10.1975 - 4 C 66/72 - BVerwGE 49, 244; U.v. 18.6.1980 - 6 C 55/79 - BVerwGE 60, 223).
  • VG Ansbach, 06.03.2021 - AN 18 S 21.00375

    Verwaltungsaktsqualität einer behördlichen Erklärung, hier verneint

    Nur wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen, gehen diese zu Lasten der Behörde (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1998 - 6 C 6.98 - juris Rn. 29).
  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17

    Klage eines Dritten gegen einen drittbegünstigenden Verwaltungsakt; Einsichtnahme

    Bei der Beurteilung der Frage, wie der Empfänger die Erklärung verstehen darf und muss, sind alle in Betracht zu ziehenden Umstände zu berücksichtigen, wobei äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche, wenn auch nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 - zit. nach juris, Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2016 - 9 K 5462/15

    Gebührenfestsetzung; Antrag; Anzeigeverfahren; Tarifstelle; Zeitpunkt;

  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 177.17

    Gewährung der Einsichtnahme in Prüfberichte einer Stiftung durch Journalisten;

  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 176.17

    Gewährung der Einsichtnahme in Prüfberichte einer Stiftung durch Journalisten;

  • VG Würzburg, 15.03.2017 - W 5 S 17.233

    Absichtserklärung kein Verwaltungsakt - Hundehaltungs- und Betreuungsverbot

  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17

    Klage eines Dritten gegen einen drittbegünstigenden Verwaltungsakt; Einsichtnahme

  • VG Frankfurt/Main, 03.07.2003 - 1 E 2736/03

    Keine Anfechtung gegen Lastschrift

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 25 A 871/95   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 25 A 871/95 (https://dejure.org/1998,7446)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.05.1998 - 25 A 871/95 (https://dejure.org/1998,7446)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 25 A 871/95 (https://dejure.org/1998,7446)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsakt; Meldepflicht; Melderegister; Fortschreibung; Berichtigung; Tatsächliches Verwaltungshandeln; Kirchenaustritt; Wechsel zwischen Religionsgemeinschaften; Formlose Aufnahme; Vorheriger Austritt; Verschiedenheit von Religionsgemeinschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 503
  • DVBl 1999, 630 (Ls.)
  • DÖV 1998, 1063
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 18 A 1362/88
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 25 A 871/95
    Berichtigung und Fortschreibung des Melderegisters nach den §§ 10 S 1, 21 S 1 MG NW ( MeldeG NW ) sind keine Verwaltungsakte, sondern tatsächliches Verwaltungshandeln (wie OVG NW, Urteil vom 25. April 1989 - 18 A 1362/88 -, NVwZ 1989, 1082; Beschluß vom 24. August 1989 - 18 B 3719/88 -, NVwZ 1990, 181).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1989 - 18 B 3719/88
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 25 A 871/95
    Berichtigung und Fortschreibung des Melderegisters nach den §§ 10 S 1, 21 S 1 MG NW ( MeldeG NW ) sind keine Verwaltungsakte, sondern tatsächliches Verwaltungshandeln (wie OVG NW, Urteil vom 25. April 1989 - 18 A 1362/88 -, NVwZ 1989, 1082; Beschluß vom 24. August 1989 - 18 B 3719/88 -, NVwZ 1990, 181).
  • BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07

    Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß

    Im Sinne dieses rechtfertigenden Zwecks ging auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs zum Kirchenaustrittsgesetz im Jahre 1981 davon aus, dass alle vorgesehenen Formalisierungen der Rechtsklarheit dienten und in diesem Umfang notwendig seien (vgl. LTDrucks 9/461, zu § 3, S. 7; vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 1998 - 25 A 871/95 -, JURIS; OLG Köln, Beschluss vom 18. September 2002 - 16 Wx 165/02, 166/02 -, JURIS).
  • VG Freiburg, 28.11.2016 - 7 K 2044/15

    Zur verbindlichen Feststellung der Meldebehörde zu einem alleinigen Wohnsitz der

    Damit kann allein über die mit der begehrten Aufhebung dieses Bescheides verbundenen Aussage zur Rechtswidrigkeit der behördlichen Feststellung erreicht werden, dass die grundsätzlich in der Form eines schlichten Verwaltungshandelns vorgenommene Eintragung eines Wohnsitzes im Melderegister (hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1992 - 1 S 2567 -, VBlBW 1993, 222; OVG NRW, Beschl. v. 29.04.2010 - 16 E 1566/09 -, juris, und Urt. v. 13.05.1998 - 25 A 871/95 -, NVwZ-RR 1999, 503) entsprechend der Rechtskraft eines stattgebenden Urteils berichtigt wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1992, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2014 - 11 ME 64/14

    Kriterien für die Bestimmung einer Hauptwohnung; Eintragung der von dem

    Eine Eintragung in das Melderegister ist grundsätzlich kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt (so zu der Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen: 13. Senat des Nds. OVG, Urt. v. 17.6.1998 - 13 L 7556/95 - und Beschl. v. 7.5.1991 - 13 M 7635/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.4.2010 - 16 E 1566/09 -, juris, und Urt. v. 13.5.1998 - 25 A 871/95 -, NVwZ-RR 1999, 503, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -, juris, und v. 21.6.1999 - 1 M 63/99 -, NVwZ-RR 2000, 93, juris; a.A.: Hess. VGH, Beschl. v. 26.9.1989 - 11 TH 2862/89 -, NVwZ 1990, 182, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 9.12.1988 - 5 B 87.04031 -, NVwZ-RR 1989, 365, juris, und Beschl. v. 27.7.1998 - 5 ZS 98.1714 -, NVwZ 1998, 1318, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 16 E 1119/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Berichtigung des Melderegisters

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. März 2016 - 16 A 1059/13 -, vom 29. April 2010 - 16 E 1566/09 -, juris, Rn. 3, vom 13. Mai 1998 - 25 A 871/95 -, DÖV 1998, 1063 = juris, Rn. 2, und vom 24. August 1989 - 18 B 3719/88 -, NVwZ 1989, 1082; ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. April 2014 - 11 ME 64/14 -, Nds VBl.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.1999 - 1 M 63/99

    Melderecht, Berichtigung des Melderegisters

    Dieser Anspruch kann sich - entgegen der Ansicht des Antragsgegners - auch auf eine rückwirkende Berichtigung des Melderegisters beziehen, wenn sich herausstellt, daß die melderechtlichen Verhältnisse schon seit einem früheren Zeitpunkt im Melderegister unrichtig wiedergegeben sind (hiervon als selbstverständlich ausgehend OVG Münster, Urteil vom 13.05.1998 - 25 A 871/95).
  • VG Cottbus, 18.03.2009 - 1 K 1277/07

    Kirchensteuerrecht - Unwirksamer Kirchenaustritt zu DDR-Zeiten

    Denn die Förmlichkeit des Kirchenaustritts ist dem Bedürfnis nach einem eindeutigen und nachprüfbaren Tatbestand als Grundlage für die Bestimmung der Rechts- und Pflichtenstellung des Betroffenen geschuldet und damit verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. dazu BVerfG, NJW 1971, S. 931; OVG Münster, NVwZ-RR 1999, S. 503; vgl. ferner Kapischke, a.a.O.).
  • VG Köln, 19.03.2014 - 10 K 3483/13

    Rückwirkende Berichtigung des Melderegisters bei zeitweilig im Ausland lebenden

    Soweit das Begehren der Kläger auf eine Änderung des Melderegisters gerichtet ist, die sich im Wege tatsächlichen Verwaltungshandelns vollzieht, entspricht dem prozessual die allgemeine Leistungsklage, vgl. so ausdrücklich für die Abmeldung von Amts wegen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 29. April 2010, - 16 E 1566/09 -, unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 1998, 25 A 871/95, juris, dieses unter Verweis auf OVG NRW, Beschluss vom 24. August 1989, - 18 B 3719/88; so auch Medert/Süßmuth, Melderecht des Bundes und der Länder, Band 1, Loseblattsammlung Stand: Mai 2012, § 9 MRRG, Rn. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - 16 E 1566/09

    Zulässigkeit einer Leistungsklage i.R.e. Anspruchs eines Vaters auf Änderung bzw.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 1998 - 25 A 871/95 -, juris Rdnr. 2 (= NWVBl. 1999, 96) mit weiteren Nachweisen.
  • VG Köln, 19.03.2009 - 13 K 1841/07
    Oberverwaltungsgericht fOr das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Ur teil vom 13. Mai 1998, - 25 A 871/95 -, m.w.N., juris =Die öffentliche Verwal tung (DÖV) 1998, 1063 ff; Urteil vom 25. April 1989, - 18 A 1362/88 -, Neue Zeitschrift fOr Verwaltungsrecht (NVwZ) 1989, 1082; Ebenso die Verwal tungsaktsqualität verneinend: VGH Baden-WOrttemberg, Beschluss vom 30. November 1992, - 1 S 2567/92 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 1993 -7 A 11526/92 -, juris; abweichend zu anderen landesrechtlichen Regelungen: Hessischer VGH, Beschluss vom 26. September 1989 - 11 TH 2862/89 -, NVwZ 1990, 182.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98   

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OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98 (https://dejure.org/1998,6923)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.1998 - 11 L 3196/98 (https://dejure.org/1998,6923)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 11 L 3196/98 (https://dejure.org/1998,6923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 43 VwGO; § 5 Abs. 1 S. 1 HFlV ; § 5 Abs. 3 S. 1 HFlV
    Zulässigkeit; Unbrauchbarmachen von Lebensmitteln; Hackfleischerzeugnisse; Anhängigkeit eines Strafverfahrens; Lebensmittelrecht; Feststellungsklage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Unbrauchbarmachen von Lebensmitteln; Hackfleischerzeugnisse; Anhängigkeit eines Strafverfahrens; Lebensmittelrecht; Feststellungsklage

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 6 A 699/94
  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 630 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 11.02.1987 - III/1/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98
    In derartigen Fällen der Aussetzung eines Strafverfahrens kommen auch Gegner der oben dargestellten Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass ein Feststellungsinteresse zu bejahen ist (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 11.2.1987 - III/1 - 1447/86 -, NVwZ 1988, 470; Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand: Februar 1998, § 43 Rdnr. 54).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98
    Unter einem Rechtsverhältnis in diesem Sinne sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem bestimmten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Regelung für das Verhältnis mehrerer Personen ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1996, BVerwGE 100, 262/264).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98
    In der Rechtsprechung wird daher nahezu einhellig ein berechtigtes Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Feststellung bejaht, wenn die Behörde wegen eines von ihr als rechtswidrig angesehenen Verhaltens nicht mit dem Erlass eigener Maßnahmen, sondern mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bzw. der Erstattung von Strafanzeigen droht (z.B. BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - I C 86.64 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31; VGH Kassel, a.a.O. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85

    Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98
    Das Rechtsverhältnis muss hinreichend konkretisiert sein, d.h. es muss ein bestimmter, überschaubarer Sachverhalt vorliegen, dessen Rechtsfolgen festgestellt werden sollen, und es muss zwischen den Beteiligten streitig sein (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 5 Ss 181/97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98
    Somit begann am Folgetag, dem 2. August 1993 ab 00.00 Uhr, die Pflicht zum unverzüglichen Tätigwerden im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 HFlVO (entsprechend auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.7.1997 - 5 Ss 181/97 - 53/97 I -, ZLR 1997, 581; OLG Koblenz, Urt. v. 27.5.1993 - 1 Ss 20/93 -, LRE Bd. 29, 85).
  • OLG Koblenz, 27.05.1993 - 1 Ss 20/93
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98
    Somit begann am Folgetag, dem 2. August 1993 ab 00.00 Uhr, die Pflicht zum unverzüglichen Tätigwerden im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 HFlVO (entsprechend auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.7.1997 - 5 Ss 181/97 - 53/97 I -, ZLR 1997, 581; OLG Koblenz, Urt. v. 27.5.1993 - 1 Ss 20/93 -, LRE Bd. 29, 85).
  • VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Schlagstockeinsatzes im Rahmen der

    Nach einschlägiger Rechtsprechung ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage neben einem Strafverfahren zulässig (vgl. für das Lebensmittelrecht Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.1998 - 11 L 3196/98 - juris; VG Braunschweig, Urteil vom 16.02.1989 - 1 A 96/88 - juris; VG Mainz, Urteil vom 11.06.1987 - 1 K 65/87 - juris).
  • VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07

    Lebensmittelkennzeichnung; Surimi als Bestandteil einer "Frutti di Mare"-Mischung

    In der Rechtsprechung wird ganz überwiegend nicht nur ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, sondern auch ein berechtigtes Interesse bejaht, wenn die Behörde wegen eines von ihr als rechtswidrig angesehenen Verhaltens nicht mit dem Erlass verwaltungsspezifischer Maßnahmen, sondern mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Erstattung von Strafanzeigen droht (vgl. zum Folgenden BVerfG, Beschl. v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, in Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.1998 - 11 L 3196/98 -, in Juris; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445; VG Koblenz, Urt. v. 30.6.2005 - 6 K 2503/04.
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